Mitgliederbereich
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Interessensvertretung der Kletterer
Die IG Klettern versteht sich als engagierte Interessensvertretung aller kletter- und bergsportlich Interessierten, sowohl der Kletterer traditioneller Prägung als auch der Sportkletterer.
Zusammenarbeit mit anderen Kletter- und Bergsteigerorganisationen
Die IG Klettern pflegt, fördert und verbessert den Informationsaustausch zwischen den Kletterern über alle kletter- und bergsportlichen Anliegen und Entwicklungen.
Naturverträgliches Klettern
Die IG Klettern versteht sich als Ansprechpartner für Behörden, Naturschutzverbände, Forst und Grundstückseigentümer, wenn Belange des Berg- und Klettersports betroffen sind, insbesondere durch geplante Naturschutzmaßnahmen.
Verhinderung von Kletterverboten
Die IG Klettern kämpft gegen willkürliche und unsinnige Felssperrungen und für den Erhalt der Kletterkultur in Deutschland. Zugleich setzt sie sich für eine naturschonende Ausübung des Klettersports ein.
Sanierungen
Die IG Klettern unterstützt, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln (z.B. Hakenkommission), das Sanieren von Kletterrouten, gemäß der Tradition Nordrhein-Westfalens.
Klettern und Tradition
Der Klettersport in Nordrhein-Westfalen hat eine jahrhundertelange Tradition. Die IG versucht diese in geregelten Bahnen zu erhalten.
Positionen
10 Punkte pro Klettern
- Die Natursportart Klettern ist ein Familiensport, der von früher Jugend an bis ins hohe Alter gemeinsam ausgeübt werden kann.
- Der Klettersport vermittelt großartige Landschaftserlebnisse, da er in der Regel in besonders erholungsgeeigneter Landschaft ausgeübt wird.
- Kletterer gebrauchen die Natur, verbrauchen sie aber nicht. Die Verbundenheit zur Natur ist Antrieb diese in ihrer Ursprünglichkeit zu erhalten.
- Klettern ist in seiner ursprünglichen Form kein Wettkampfsport. Leicht können größere Gruppen, auch mit unterschiedlichem Könnensstufen der Einzelpersonen, den Sport gemeinsam ausüben. Klettern vermittelt Gemeinschaftserlebnisse und befriedigt das Bedürfnis nach individuellen sozialen Kontakten.
- Klettern als Breitensport benötigt keine spezielle Infrastruktur wie Sporthallen, Sportplätze und andere Anlagen, durch die Landschaft und öffentliche Gelder verbraucht werden.
- Beim Breitensport Klettern sind Verletzungen und Unfälle im Vergleich zu anderen Sportarten wie Fußball, Skifahren und Reiten sehr selten, wenn auch von den Medien die Showträchtigkeit des Sports durch eine übertriebene Darstellung des Risikos erhöht wird.
- Der Klettersport kann lebenslang ausgeübt werden. Er dient zur Erhaltung von Kraft und Beweglichkeit der gesamten Muskulatur und vermittelt ein intensives “Körpergefühl”. Überbeanspruchungen einzelner Körperteile sind beim Freizeitkletterer seltene Ausnahmen.
- Klettern ist eine “sanfte” Sportart. Sie bedarf keiner technischen Hilfsmittel. Die Ausrüstung beschränkt sich auf spezielle Kletterschuhe, Anseilgurt, Seil und Sicherungsmaterial.
- Die Konfrontation mit den Naturgewalten wie Wind, Hitze, Kälte, Schnee oder Regen spricht die Sinne auf elementare Weise an und ruft uns den Planeten, auf dem wir leben in eindringlicher Weise ins Bewusstsein.
- Klettern vermittelt als Ausgleich zum Alltagsleben Spannung und Abenteuer, aber auch Verantwortung und Gefahrenbewusstsein. Es ermöglicht die Erfahrung der persönlichen Leistungsgrenze, fordert planerische Kreativität und befriedigt das Bedürfnis nach Außergewöhnlichem.
Leitfaden Recht zum Klettern in der Natur des DAV (2024)
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Naturschutzgebiet
Naturschutzgebiete (NSG) sollen bestimmte Flächen vor menschlichen Eingriffen schützen. Sie zielen vor allem darauf ab, eine unberührte Naturlandschaft zu erhalten. Die Definition eines Naturschutzgebietes ist durch den Paragraphen 23 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Der besondere Schutzstatus tritt im Falle von drei Bedingungen ein:
- Er soll bestimmte wilde Tier- und Pflanzenarten und Biotope erhalten, weiterentwickeln oder wiederherstellen.
- Er dient wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen.
- Er schützt Naturräume, wenn sie besonders selten oder gar einzigartig sind – oder wenn sie eine hervorragende Schönheit aufweisen.
Normalerweise wird der NSG-Status von den Höheren Naturschutzbehörden per Erlass oder Rechtsverordnung verhängt.
In Deutschland sind 4% der Gesamtlandesfläche Naturschutzgebiete.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet jegliche Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder gegen die Prinzipien des Naturschutzes verstoßen. In Naturschutzgebieten, wie auch in den meisten Landschaftsschutzgebieten, ist es ist es in der Regel verboten,
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- Feuer anzuzünden oder zu entfachen,
- wild lebende Tiere zu fangen oder zu töten,
- wilde Pflanzen auszureißen oder anderweitig zu beschädigen,
- Lärm zu erzeugen,
- ausgeschriebene Wege zu verlassen,
- Hunde ohne Leine laufen zu lassen,
- zu zelten
- oder Sachen (insbesondere Müll) in der Natur liegen zu lassen!
Jede dieser rechtswidrigen Handlungen kann je nach Ausmaß ein Bußgeld zwischen 25 und 5.000 € nach sich ziehen.
Einige Kletterfelsen in Nordrhein-Westfalen befinden sich in Naturschutzgebieten. Dazu gehören die Bruchhauser Steine.
Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Ausgewiesen werden sie durch Landkreise bzw. kreisfreie Städte.
Landschaftsschutzgebiete sind in der Regel im Vergleich zu Naturschutzgebieten großflächiger und mit geringeren Nutzungseinschränkungen verbunden. Aus diesem Grund können sie auch kultivierte, also vom Menschen genutzte Natur, schützen. Landschaftsschutzgebiete müssen mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
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- Der Schutz des jeweiligen Ortes muss der Erhaltung, Entwicklung und/oder Wiederherstellung bestimmter Naturgüter dienen. Dabei steht insbesondere der Schutz einiger wilder Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund.
- Ein Landschaftsschutzgebiet muss sich durch Vielfalt, Eigenart, Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung auszeichnen.
- Die Fläche muss eine besondere Bedeutung für die Erholung haben.
Naturdenkmal
Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Element in unserer Landschaft. Dies können Bäume, Alleen, Quellen oder Felsformationen sein. Für uns Kletterer sind vor allem letztere interessant.
Die Ausweisung von Naturdenkmälern erfolgt durch Rechtsverordnung und liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten.
In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in § 28 Bundesnaturschutzgesetz geregelt.
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Unsere Leidenschaft ist das Klettern
Wir setzen uns für naturverträgliches Klettern in Nordrhein-Westfalen ein. Mit deiner Spende unterstützt du den Erhalt der Klettergebiete und hilfst durch die dadurch finanzierte Bereitstellung von Material für Sanierungen, das Klettern sicherer zu machen.
Spendenkonto:
Sparkasse mitten im Sauerland
IBAN: DE13 466 50005 0000 570440
(IBAN für die Zwischenablage: DE13466500050000570440)
BIC: WELADED1ARN
Mitglieder bekommen automatisch eine Spendenquittung zugesandt. Für Nichtmitglieder bitte eine E-Mail an
Danke für deine Unterstützung!
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Heinz-Willi Hakenberg
In der Heimke 8
59757 Arnsberg
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Der Verein und seine Ziele
Gemäß Satzung vom 17. November 1989 sind die Ziele des Vereins:
- Die Förderung des umweltverträglichen Kletterns
- Die Förderung des Klettersports in NRW
- Die Interessenvertretung der Kletterer und Informationsverbesserung der Kletterer untereinander
- Die Informationssammlung und Weitergabe von Kletterrouten und Sperrungen
- Die Zusammenarbeit mit allen Vereinigungen gleicher Zielsetzung
Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.
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