Naturschutzgebiet
Naturschutzgebiete (NSG) sollen bestimmte Flächen vor menschlichen Eingriffen schützen. Sie zielen vor allem darauf ab, eine unberührte Naturlandschaft zu erhalten. Die Definition eines Naturschutzgebietes ist durch den Paragraphen 23 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Der besondere Schutzstatus tritt im Falle von drei Bedingungen ein:
- Er soll bestimmte wilde Tier- und Pflanzenarten und Biotope erhalten, weiterentwickeln oder wiederherstellen.
- Er dient wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen.
- Er schützt Naturräume, wenn sie besonders selten oder gar einzigartig sind – oder wenn sie eine hervorragende Schönheit aufweisen.
Normalerweise wird der NSG-Status von den Höheren Naturschutzbehörden per Erlass oder Rechtsverordnung verhängt.
In Deutschland sind 4% der Gesamtlandesfläche Naturschutzgebiete.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet jegliche Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder gegen die Prinzipien des Naturschutzes verstoßen. In Naturschutzgebieten, wie auch in den meisten Landschaftsschutzgebieten, ist es ist es in der Regel verboten,
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- Feuer anzuzünden oder zu entfachen,
- wild lebende Tiere zu fangen oder zu töten,
- wilde Pflanzen auszureißen oder anderweitig zu beschädigen,
- Lärm zu erzeugen,
- ausgeschriebene Wege zu verlassen,
- Hunde ohne Leine laufen zu lassen,
- zu zelten
- oder Sachen (insbesondere Müll) in der Natur liegen zu lassen!
Jede dieser rechtswidrigen Handlungen kann je nach Ausmaß ein Bußgeld zwischen 25 und 5.000 € nach sich ziehen.
Einige Kletterfelsen in Nordrhein-Westfalen befinden sich in Naturschutzgebieten. Dazu gehören die Bruchhauser Steine.
Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Ausgewiesen werden sie durch Landkreise bzw. kreisfreie Städte.
Landschaftsschutzgebiete sind in der Regel im Vergleich zu Naturschutzgebieten großflächiger und mit geringeren Nutzungseinschränkungen verbunden. Aus diesem Grund können sie auch kultivierte, also vom Menschen genutzte Natur, schützen. Landschaftsschutzgebiete müssen mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
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- Der Schutz des jeweiligen Ortes muss der Erhaltung, Entwicklung und/oder Wiederherstellung bestimmter Naturgüter dienen. Dabei steht insbesondere der Schutz einiger wilder Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund.
- Ein Landschaftsschutzgebiet muss sich durch Vielfalt, Eigenart, Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung auszeichnen.
- Die Fläche muss eine besondere Bedeutung für die Erholung haben.
Naturdenkmal
Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Element in unserer Landschaft. Dies können Bäume, Alleen, Quellen oder Felsformationen sein. Für uns Kletterer sind vor allem letztere interessant.
Die Ausweisung von Naturdenkmälern erfolgt durch Rechtsverordnung und liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten.
In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in § 28 Bundesnaturschutzgesetz geregelt.



