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Vogelschutz

Es ist im Interesse von uns Kletterern, uns an die bestehenden Regeln zum Vogelschutz mit den temporären und lokalen Sperrungen zu halten. Wenn diese Regeln gebrochen werden, drohen dauerhafte Sperrungen größerer Klettergebiete.Vogelschutz

Der Schutz besonders gefährdeter Vogelarten war Ende der 80er Jahre und in den 90er Jahren heftig umstritten. Hier kam es zuvor zu zahlreichen Felssperrungen. In einigen Gebieten gab es sogar ein komplettes Kletter- und Boulderverbot an Brutfelsen. Unsere regionalen Kletterkonzepte regeln den Zugang zu den Felsen und beziehen auch zeitlich befristete Felssperrungen wegen Vogelschutz mit ein. Diese flexible Lösung macht das Klettern an manchen Felsen somit langfristig überhaupt erst möglich. Denn die Alternative zu begrenzten Sperrungen lautet in vielen Fällen Komplettsperrung.

 

Vorzeitige Aufhebung von Sperrungen

Die spannende Zeit beginnt im April. Jetzt schlüpfen die Wanderfalken, später im Mai die Uhus, und der LBV kann gut beobachten, ob erfolgreich gebrütet wurde oder nicht. Bei Ausbleiben der Brut werden die Felsen vom LBV wieder zum Klettern freigegeben. In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Info des LBV entfernen IG und DAV die Beschilderung und Absperrungen vor Ort und veröffentlichen die Freigabe im Internet.

 

Fazit

Das System der flexiblen Sperrungen ist viel aufwändiger als eine pauschale Sperrung. Für den Naturschutz besteht der Vorteil darin, dass Vögel nicht in ihrer sensiblen Brutphase gestört werden. Der Klettersport profitiert dadurch, dass nicht bebrütete Felsen gar nicht oder nur begrenzt gesperrt sind und ansonsten beklettert werden dürfen. Dieses System funktioniert nur durch das ehrenamtliche Engagement und die gute Abstimmung mit dem LBV. Hierfür gebührt den Beteiligten vom LBV großer Dank. Alle Kletterer können durch Einhalten der Sperrungen zum Schutz von Wanderfalken und Uhus beitragen.

Was kannst du tun, wenn du ein Vogelnest in einer Route entdeckst?

Du kannst Abstand vom Nest halten und die Route vom Klettern aussparen. Nachfolgende Kletternde informierst du am besten mit einem Hinweiszettel oder -tape mit Datum am Einstieg: „Vogelbrut, bitte nicht beklettern“.

Hintergrund: Alle bei uns heimischen Vogelarten sind geschützt und dürfen bei der Brut und Aufzucht der Jungtiere nicht gestört werden – egal ob Spatz oder Uhu (§ 44 BNatSchG, Europäische Vogelschutzrichtlinie). Für die großen, sehr störungsempfindlichen Arten wie Uhu und Wanderfalke gibt es das Sperrungskonzept und Monitoring durch den LBV – alles ehrenamtlich. Ein Monitoring aller Vogelarten an den zahlreichen Felsen ist jedoch nicht leistbar. Viele kleinere Arten sind zum Glück nicht ganz so störungsempfindlich, sodass der Fels nicht komplett wegen der Brut für das Klettern gesperrt werden muss.